Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von Parteivorbringen in Zivilprozess – hier: Berücksichtigung von Einwendungen des Beklagten gegen Zahlungsanspruch auf Zahnarzthonorar – uneinheitliche obergerichtliche Rspr – besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung bei bewusstem Übergehen entscheidungserheblichen Parteivortrags
Kostenentscheidung durch Beschluss: Anforderung an die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit; Einfluss von Parteivereinbarungen auf die Kostengrundentscheidung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 durch Nichtzulassung der Revision zum BGH trotz Vorliegens einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage – zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung iSd § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO