Markenbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – „BUX BURGER“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – neuer Löschungsgrund der bösgläubigen Anmeldung dar, der zuvor im amtlichen Formular nicht als Löschungsgrund angekreuzt war – fehlende Sachdienlichkeit der Mitbehandlung dieses Löschungsgrundes