Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung und -berechnung – selbstständige Arbeit – Absetzung laufender Unterhaltszahlungen – keine Absetzbarkeit von Zahlungen auf Unterhaltsrückstände – kein Mehrbedarf wegen unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs – keine Absetzung von Rücklagen bzw Ansparungen für zukünftige Ausgaben
(Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft als anschaffungsnahe Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG – Verhältnis zu § 255 HGB)