Keine objektive Beanstandungsklage im Organstreitverfahren – hier: A-limine-Abweisung unzulässiger Anträge im Organstreitverfahren bzgl des Verhaltens der Bundesregierung während der sogenannten Flüchtlingskrise
(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Verstoß gegen § 123 SGG – unzulässige Beschränkung des Streitgegenstandes – Verpflichtung des Vorsitzenden zur Hinwirkung auf die Stellung sachdienlicher Anträge)