Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer und Erfüllung von Anzeigepflichten durch Beantwortung von Gesundheitsfragen in einer „Erklärung vor dem Arzt“ vor einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung