Kein Anordnungsgrund, wenn es sich bei zwei Bewerbern um einen Dienstposten auf Seiten des Antragstellers lediglich um einen Um-/Versetzungsbewerber handelt, auf Seiten des Beigeladenen um einen Beförderungsbewerber
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Voraussetzungen einer unverschuldeten Fristversäumung bei krankheitsbedingtem Ausfall des Rechtsanwalts am letzten Tag der Frist