Ablehnung eines eA-Antrags, gerichtet auf die einstweilige Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan: unzureichende Darlegung von Grundrechtsverstößen – zu Anforderungen der Rechtsschutzgarantie bzgl der Übermittlung des angegriffenen Bescheids im gerichtlichen Verfahren bei vom Antragsteller selbst herbeigeführter extremer Eilbedürftigkeit – Anhaltspunkte für Rechtsmissbräuchlichkeit der späten Stellung eines Asylfolgeantrags
Eine Notenabsenkung (gegenüber vorliegenden Beurteilungsbeiträgen) kann mit einer auf den Quervergleich gestützten Begründung ausreichend plausibilisiert werden