Zum Selbstverteidigungsrecht gem Art 51 UN-Charta (juris: UNCh) gegenüber territorial verfestigten nichtstaatlichen Akteuren – hier: Verwerfung eines Antrags im Organstreitverfahren mangels Darlegung der Antragsbefugnis – keine Verletzung von Gesetzgebungsrechten des Bundestags infolge eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr im Antiterrorkampf gegen den IS
Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren bzgl der Verhängung parlamentarischer Ordnungsmaßnahmen setzt Durchführung des Einspruchsverfahrens (§ 39 BTGO) voraus – hier: Verwerfung eines Antrags im Organstreitverfahren