Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Patentnichtigkeitsklagebeschwerdeverfahren – “Verfahren und Vorrichtung zum Aufbau einer Kundendaten beinhaltenden Datenbank und/oder zur Organisation eines Rabatt- bzw. Kuponsystems” – zu den formalen Voraussetzungen an die Klageschrift – Pflicht zur Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers – zum Einwand der Strohmanneigenschaft des Klägers – eine angebliche Geheimhaltungsvereinbarung entbindet die Beklagte nicht von Substantiierungspflicht;