Nichtannahmebeschluss: durch Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschütztes Resozialisierungsinteresse eines Inhaftierten – auch bei Verurteilung zu lebenslanger Haft keine Versagung jeglicher Lockerungsperspektiven mit der Begründung, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus – hier: mangels substantiierter Begründung einer Grundrechtsverletzung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde
Arzthaftungsprozess: Ausnahme von der Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlichen Feststellungen; Behandlungsfehler trotz mangelnder Mitwirkung des Patienten
Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit: Pflicht zur Einholung fachkundiger Beratung bei Anzeichen einer Krise der Gesellschaft