Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs durch Versagung von Vollzugslockerungen – Anspruch auf Ausführungen nicht erst bei Auftreten von Anzeichen haftbedingter Einschränkungen der Lebenstüchtigkeit des betroffenen Strafgefangenen – sowie zu den Anforderungen an die Bejahung von Fluchtgefahr als Versagungsgrund für Lockerungen
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Ausschluss des Kindesumgangs und Amtsermittlungspflicht bzgl der Verfügbarkeit eines Umgangsbegleiters iSd § 1684 Abs 4 S 3 BGB