Nichtannahmebeschluss: Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die arbeitsgerichtliche Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)
(Erweiterte Honorarverteilung zur Sicherstellung der Altersversorgung der Vertragsärzte in Hessen – verpflichtende Teilnahme des Trägers eines Medizinischen Versorgungszentrums zugunsten der bei ihm angestellten Ärzte – Rechtsschutzgarantie – § 8 KVHG (juris: KÄV/KZÄVG HE) iVm Art 4 § 1 Abs 2 GKARjuris: KARG) ist hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage – Verfassungsmäßigkeit