Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung – tarifliche Unkündbarkeit – Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist bzw fristgebundenen Kündigung aus wichtigem Grund – keine Minderung der Anspruchsdauer bzw kein Erlöschen des Leistungsanspruchs durch spätere Arbeitslosengeldzahlung