Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Begriff des Arbeitgebers; gleichzeitiges Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen und und Arbeitgeberbeiträgen als einheitliche Tat
Insolvenz einer GmbH: Auslegung eines Widerrufsvorbehalt zum Bezugsrecht bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen arbeitgeberfinanzierten Rentenversicherung unter Abgrenzung zwischen den Arbeitnehmern und dem Gesellschafter-Geschäftsführer