Wie in fast allen Bereichen ergeben sich 2022 auch Änderungen im Arbeitsrecht. Nicht nur der Mindestlohn und die Mindestvergütung für Auszubildende steigen zum 1. Januar 2022, auch die Verlängerung der Auszahlung des steuerfreien Corona-Bonus, bringen Arbeitnehmer:innen Vorteile.
Arbeitnehmer, die sich hätten impfen lassen können, dies aber nicht getan haben, haben seit 1. November kein Recht mehr auf eine Verdienstausfallsentschädigung bei einer angeordneten Quarantäne.
Als Minijobber stellen sich viele Bürger die Frage, welche arbeitsrechtlichen Ansprüche sie aufgrund von Schließungen und weiteren Maßnahmen bedingt durch das Coronavirus haben. Wir klären auf.
Ist eine Entlassungsentschädigung laut Arbeitsrecht Pflicht? Das und warum die Abfindung meist die beste Lösung für alle Beteiligten ist, klären wir hier.