Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die leistungsmindernde Anrechnung von Verletztenrenten auf „Hartz IV-Leistungen“
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Substantiierungsanforderungen im Falle einer Urteilsverfassungsbeschwerde – Berücksichtigung von “Altlasten” aus der ehemaligen DDR bei der Bemessung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung – Jahresarbeitsverdienst bei saisonaler Beschäftigung
(Arbeitslosengeld – Anrechnung von Nebeneinkommen – Freibetrag nach § 141 Abs 2 SGB 3 – keine Gleichstellung des Bezugs von Lohnersatzleistungen mit der Ausübung einer entgeltlichen Erwerbstätigkeit)
(Gesetzliche Unfallversicherung – Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB 7 – behinderte Menschen im Förder- und Betreuungsbereich gem § 136 Abs 3 SGB 9 – keine Werkstattfähigkeit – Verfassungsmäßigkeit – kein Verstoß gegen Art 3 Abs 3 S 2 GG und Art 3 Abs 1 GG)