Markenbeschwerdeverfahren – “einfarbige Flasche mit Verschlusskappe, die mittig auf dem Dach eines Kraftfahrzeugs mit dem Schraubverschluss in Fahrtrichtung angebracht ist und genau bestimmte Ausmaße hat (dreidimensionales Zeichen – Positionsmarke)” – keine Unterscheidungskraft
Keine Erstattung der Kosten für Medikament zur Behandlung erektiler Dysfunktion im Rahmen der freien Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte nach § 113 Abs. 2 Satz 2 BG NW 2009