Armenien, erfolglose Klage gegen ablehnenden Asylbescheid, Ausreise aufgrund von privaten Problemen, Gefäßerkrankungen, keine Abschiebungsverbote, Klägern aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem „Corona-Virus“ Zugang zum Gebäude nicht möglich, keine Vertagung der mündlichen Verhandlung, keine persönliche Anhörung erforderlich, kein Aufklärungsmangel
Armenien, erfolglose Klage gegen ablehnenden Asylbescheid, Ausreise aufgrund von privaten Problemen, Gefäßerkrankungen, keine Abschiebungsverbote, Klägern aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem „Corona-Virus“ Zugang zum Gebäude nicht möglich, keine Vertagung der mündlichen Verhandlung, keine persönliche Anhörung erforderlich, kein Aufklärungsmangel
Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Fehlen von Entscheidungsgründen – zulässige Bezugnahme auf die Gründe des angefochtenen Urteils – Änderung der prozessualen Beurteilungssituation – neue rechtserhebliche Tatsachen – keine geänderte Prozesslage durch späteren Arztbrief bei Anfechtungsklage
Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Fehlen von Entscheidungsgründen – zulässige Bezugnahme auf die Gründe des angefochtenen Urteils – Änderung der prozessualen Beurteilungssituation – neue rechtserhebliche Tatsachen – keine geänderte Prozesslage durch späteren Arztbrief bei Anfechtungsklage