Verwaltungsrecht

Armenien, Einreise über Mitgliedstaat der EU, häusliche Gewalt und Bedrohung durch den Ex-Ehemann, Vermutung der Verfolgungssicherheit, nicht widerlegt, Zumutbarkeit der Inanspruchnahme staatlichen Schutzes, Verweis auf innerstaatliche Schutzalternativen, kein aktueller offener militärischer Konflikt um die nicht anerkannte Republik, Bergkarabach, kein Abschiebungsverbot aufgrund humanitärer Lage, kein erkrankungsbedingtes Abschiebungsverbot, Behandelbarkeit einer Kollagenose in Armenien, kein Abschiebungsverbot aufgrund der COVID-19-Pandemie

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Armenien, Einreise über Mitgliedstaat der EU, häusliche Gewalt und Bedrohung durch den Ex-Ehemann, Vermutung der Verfolgungssicherheit, nicht widerlegt, Zumutbarkeit der Inanspruchnahme staatlichen Schutzes, Verweis auf innerstaatliche Schutzalternativen, kein aktueller offener militärischer Konflikt um die nicht anerkannte Republik, Bergkarabach, kein Abschiebungsverbot aufgrund humanitärer Lage, kein erkrankungsbedingtes Abschiebungsverbot, Behandelbarkeit einer Kollagenose in Armenien, kein Abschiebungsverbot aufgrund der COVID-19-Pandemie

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Heilung eines Zustellungsmangels durch Akteneinsicht des anwaltlichen Bevollmächtigen

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Keine Änderung der Sachlage i.S.d. § 71a AsylG, § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG bei Änderungen, die sich lediglich auf Abschiebungsverbote auswirken können

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Verwaltungsrecht

Für eine Familie (Vater, erkrankte Mutter, drei minderjährige Kinder im Alter von einem, drei und fünf Jahren) ist nach derzeitigem Erkenntnisstand die beachtliche Wahrscheinlichkeit unmenschlicher Behandlung im Falle einer Rückkehr nach Griechenland als dort anerkannte Schutzberechtigte anzunehmen, soweit keine individuelle und konkrete Zusicherung Griechenlands vorliegt. Insbesondere besteht eine kritische Unterkunfts- und Versorgungssituation. Eine Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ist in diesem Fall aufzuheben., Im Falle der Aufhebung der Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ist die Feststellung, dass keine Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG gegeben sind, ebenfalls aufzuheben, weil sie verfrüht ergangen ist., Bei Aufhebung der Abschiebungsandrohung im Falle einer Unzulässigkeitsentscheidung kann die Feststellung, dass nicht in den Herkunftsstaat des Ausländers abgeschoben werden kann, mangels verbleibendem sinnvollen Regelungsgehalt nicht isoliert bestehen bleiben.

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