Erfolgloses Eilverfahren mit dem Ziel der Aussetzung der Abschiebung und die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung bzw. hilfsweise die Verlängerung der Grenzübertrittsbescheinigungen
einstweilige Anordnung, Aussetzung der Abschiebung, kein Anordnungsanspruch, Zweifel am Vorliegen eines Abschiebungsgrundes, kein vierjähriger ununterbrochener Aufenthalt