Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Zivilprozess durch abweichende Würdigung einer erstinstanzlichen Parteianhörung in der Berufungsinstanz ohne vorherigen Hinweis oder erneute Gewährung rechtlichen Gehörs – reduzierte Substantiierungsanforderungen (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei auf der Hand liegender Grundrechtsverletzung
Keine Aktivlegitimation des geschädigten Anlegers für Schadensersatzansprüche wegen vorinsolvenzlicher Vermögensverschiebungen bei der insolvent gewordenen Anlagegesellschaft
Darlehensvertrag: Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Aufklärung über die wirtschaftlichen Nachteile einer Kombination des Darlehensvertrags mit einem Kapitallebensversicherungsvertrag