Notarhaftung: Anweisung des Notars an seinen insoweit durch die Vertragsparteien unterbevollmächtigten Notarangestellten zur Abgabe der Auflassungserklärung
Grundbuchverfahren: Fiktion des § 894 ZPO einer nach Insolvenzeröffnung umgeschriebenen Klausel auf Rückauflassung und Eintragung des Insolvenzschuldners