Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Haftantrag gem § 62 Abs 2 AufenthG 2004 verletzt bei fehlender örtlicher Zuständigkeit der antragstellenden Behörde den Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG – vollständige Übernahme eines Verwaltungsverfahrens überschreitet Grenzen der Amtshilfe
(Bewertung eingelegter Kapitalgesellschaftsanteile – Keine Berücksichtigung der aufgrund Anteilsvereinigung entstandenen Grunderwerbsteuern – Einschränkende Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. b EStG)