Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher, maßgebliches Bezugsjahr für die Berechnung der Jahresdurchschnittsbelastung, Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Vergütung von Überstunden der Bürokraft, Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Anfertigung von verfahrensbezogenen Mehrfertigungen nach KV 700 GvKostG
Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher, maßgebliches Bezugsjahr für die Berechnung der Jahresdurchschnittsbelastung, Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Vergütung von Überstunden der Bürokraft, Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Anfertigung von verfahrensbezogenen Mehrfertigungen nach KV 700 GvKostG
Beschränkung der Bindungswirkung eines durch Bekanntgabe (§ 43 Abs. 1 VwVfG) wirksam gewordenen Verwaltungsakts auf dessen Entscheidungssatz;, Umfang der behördlichen Änderungsbefugnis in Rahmen des Widerspruchsverfahrens;, Stationäre Rehabilitationsmaßnahme i.S.d. § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBhV a.F.;, Zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine als Wahlleistung gesondert berechnete Unterkunft nach § 26 Nr. 5 Buchst. b BBhV a.F.;, Keine Beihilfefähigkeit von medizinisch nicht notwendigen Komfortleistungen.
Beschränkung der Bindungswirkung eines durch Bekanntgabe (§ 43 Abs. 1 VwVfG) wirksam gewordenen Verwaltungsakts auf dessen Entscheidungssatz;, Umfang der behördlichen Änderungsbefugnis in Rahmen des Widerspruchsverfahrens;, Stationäre Rehabilitationsmaßnahme i.S.d. § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBhV a.F.;, Zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine als Wahlleistung gesondert berechnete Unterkunft nach § 26 Nr. 5 Buchst. b BBhV a.F.;, Keine Beihilfefähigkeit von medizinisch nicht notwendigen Komfortleistungen.