Staatsangehörigkeit Nigeria, Ausweisung mit dreijährigem Einreise- und Aufenthaltsverbot, Drei strafrechtliche Verurteilungen zu Geldstrafen von jeweils 60, 40 und 180 Tagessätzen, zwei Mal wegen Erschleichens von Leistungen, einmal wegen Aufenthalts ohne Pass, Anhängiges Klageverfahren wegen Asylfolgeverfahrens, Spezial- und generalpräventive Ausweisung, Aktualität des generalpräventiven Ausweisungsinteresses
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis:, Überlagerung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Abs. 6 AufenthG durch ein später erlassenes, länger befristetes, bestandskräftiges Einreise- und Aufenthaltsverbots gem. § 11 Abs. 1 AufenthG auf Grund einer Ausweisung