Klage auf Bewilligung einer Eigenheimzulage (ohne Erfolg), Antragsfrist ab Bezugsdatum und Nachweis des Bezugsdatums über erweiterte Meldebescheinigung, Unrichtigkeit der Meldebescheinigung regelmäßig irrelevant, Selbstbindung der Verwaltung, Förderpraxis
begehrte Förderung, bayerische Eigenheimzulage, verspätete Antragstellung, Antragsfrist von sechs Monaten nach Bezug, Abstellen in Förderpraxis auf Zeitpunkt des Bezugs laut erweiterter Meldebescheinigung und nicht auf tatsächliche Nutzungsaufnahme zu Wohnzwecken, erweiterte Meldebescheinigung als taugliche Grundlage in der Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Förderrichtlinien durch Gericht, Verwaltungspraxis, kein Ermessensfehler, keine Willkür