(Berichtigungsfähigkeit eines bei der Geschäftsstelle hinterlegten und den Beteiligten bekannt gegebenen Tenors – Kein Beginn der zweiwöchigen Beschwerdefrist bei fehlender Rechtsmittelbelehrung – Voraussetzungen einer Änderung nach § 107 FGO)
(Anordnung des Vorbehalts der Nachprüfung im Wege einer Änderung nach § 129 AO – Begriff der “ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit” i.S.d. § 129 Satz 1 AO)
(Steuerfreiheit gemäß § 3b EStG trotz Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro Stunde – Auslegung eines Gesetzes gegen den Wortlaut)
Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung – Aussetzung der Vollziehung unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs – Bilanzänderung – Bilanzierungswahlrecht bei öffentlichen Investitionszuschüssen