Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil: Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung des Einspruchstermins infolge Delegierung der Frist- und Termineintragung auf einen Auszubildenden
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Auszubildende – behinderter Mensch – Bezug von Ausbildungsgeld – Zuschuss zu den ungedeckten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung – fiktive Bedarfsberechnung – keine Berücksichtigung des Mehrbedarfs gem § 21 Abs 4 SGB 2 – kein Abzug von Erwerbstätigenpauschale oder Erwerbstätigenfreibetrags vom Ausbildungsgeld – Verfassungsmäßigkeit – Beschränkung des Streitgegenstandes – Einbeziehung neuer Verwaltungsakt)
Mitbestimmung des Personalrats nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG bei der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach § 9 Abs. 2 BPersVG