Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Hinweispflicht auf Rückvergütungen und unvermeidbarer Rechtsirrtum hinsichtlich des Umfangs der Aufklärungspflicht
Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen Überteuerung des finanzierten Wohnungskaufpreises: Erhebung des angebotenen Zeugenbeweises und Anordnung der Vorlegung von Urkunden
Rechtsscheinhaftung eines vermeintlichen Gesellschafters einer Scheingesellschaft bürgerlichen Rechts; Bereicherungsanspruch einer Bank bei versehentlich doppelt ausgeführter Anweisung
(Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen – BFH ist bei Anhängigkeit der Sache in der Rechtsmittelinstanz für die Berichtigung des FG-Urteils nach § 107 FGO zuständig)