Markenbeschwerdeverfahren – „carloMartino (Wort-Bild-Marke)“ – Zurechnung des Verschuldens der Hilfskraft – keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr und des Verspätungszuschlags
(Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber dem Leistungsmittler; Kenntnis der Schuldnerbank von der Zahlungsunfähigkeit als Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz)