Grundsätzlich kein Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Anspruchsverfolgung wegen unzulässiger baulicher Veränderung; Anfechtung eines Negativbeschlusses
Keine Verfügungsbeschränkung (§ 2113 BGB) des zum Vorerben berufenen überlebenden Ehegatten und kein Nacherbenvermerk (§ 51 GBO) für ein zum Gesamtgut von Ehegatten gehörendes Grundstück
Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich der Ersatzerbeneinsetzung nach Ausschlagung der Erbschaft durch den Vertragserben