Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Hochschulprofessors bzgl der Befristung seines Arbeitsverhältnisses in Anschluss an eine Verbeamtung auf Zeit gem §§ 40 Abs 1 S 3, S 4 HSchulG BB F: 06.07.2004 – Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer EuGH-Vorlage nicht hinreichend substantiiert – Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers für §§ 40 Abs 1 S 3, S 4 HSchulG BB 2004 bejaht – keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG iVm Art 5 Abs 3 S 1 GG durch angegriffene Entscheidungen
Absehen von der Rückforderung von Dienstbezügen aus Billigkeitsgründen bei erbrachter Arbeitsleistung während eines Klageverfahrens mit aufschiebender Wirkung