Steuerrecht

Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – absoluter Revisionsgrund – nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts – Mitwirkung des abgelehnten Richters – Entscheidung über Befangenheitsantrag gegen namentlich nicht bestimmten Richter – fehlerhafte Auskunft der Senatsgeschäftsstelle – Verfahrensnachteil – Grundsatz des fairen Verfahrens – Entscheidung über Ablehnungsgesuch – geringfügiges Eingehen auf Verfahrensgegenstand – Zurückverweisung an einen anderen Senat

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Steuerrecht

Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Besorgnis der Befangenheit – ausnahmsweise Befugnis des Revisions- bzw Beschwerdegerichts zur Prüfung der Gründe für die Ablehnung eines LSG-Richters bei Entscheidung des LSG in der Sache in Unkenntnis des Ablehnungsgesuchs

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Steuerrecht

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben – Zurückweisung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs – vorhergehende amtliche Tätigkeit eines Richters bzw Äußerungen zu aktuellen politischen Themen begründen grds keine Besorgnis der Befangenheit

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Verwaltungsrecht

Keine Zuständigkeitsbestimmung wegen mangelnder Sprachkompetenz des Niederdeutschen

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Familienrecht

Sachverständigenablehnung im Deckungsprozess gegen eine private Krankenversicherung: Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit und Abrechenbarkeit von auch durch den Sachverständigen selbst im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit erbrachten und abgerechneten Behandlungsleistungen; wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits

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Arbeitsrecht

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richterin – Mitwirkung an Entscheidung über frühere Verfassungsbeschwerde desselben Beschwerdeführers stellt keine Vorbefassung iSd § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG dar

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Zivil- und Zivilprozessrecht

Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses bzw des Ablehnungsgrundes der Vorbefassung gem §§ 18, 19 BVerfGG – Entscheidungen des BVerfG sind gehören nicht zu den Akten der öffentlichen Gewalt iSd § 90 Abs 1 BVerfGG und sind mithin kein tauglicher Gegenstand einer erneuten Verfassungsbeschwerde – Mitwirkung an angegriffener verfassungsgerichtlicher Nichtannahmeentscheidung wegen ihres abschließenden Charakters keine Tätigkeit in “derselben” Sache iSd § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, mithin auch keine Vorbefassung iSd § 19 BVerfGG

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