Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel in Italien; ärztliches Schreiben erfüllt mangels Nennung von Schweregrad der Erkrankung, nachvollziehbarer Diagnose und tatsächlicher Umstände als Grundlage der fachlichen Beurteilung nicht die Anforderungen des § 60a Abs. 2c AufenthG
(Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Verfahren und Kommunikationssystem zur Behandlung von Alarmen (europäisches Patent)“ – zur Verspätung von Hilfsanträgen);
Krankenversicherung – stationäre Krankenhausbehandlung – Liposuktion bei Lipödem – Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative – Anspruch als Zusatzleistung im Rahmen von Erprobungsrichtlinien – Anspruch auf dem allgemeinen Gleichheitssatz genügende Teilhabe am Auswahlverfahren – verfassungskonforme Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Richtlinienerlass
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentziehung gem §§ 1666, 1666a BGB, 49 FamFG bei fortbestehender Kindeswohlgefährdung bzw bereits eingetretener erheblicher Schädigung der betroffenen Kinder sowie Verhältnismäßigkeit der Maßnahme – sowie zu Anforderungen an die Verfahrensgestaltung und insb an die Sachaufklärung in kindesschutzrechtlichen Eilverfahren