Haftung des Unfallversicherungsträgers bei Fehlern des Durchgangsarztes im Bereich der Befunderhebung und Diagnose sowie bei Fehlern bei der Erstversorgung; Bestimmung der Passivlegitimation
Nichtannahmebeschluss: Substantiierte Rüge einer Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG (Schutz der körperlichen Unversehrtheit) erfordert hinreichende Darlegung einer drohenden Gesundheitsgefährdung – hier: Auslieferung eines an Hepatitis C erkrankten Mazedoniers nach Bosnien-Herzegowina – Behandlungsbedürftigkeit nicht hinreichend dargelegt