Herkunftsland: Libanon, staatenloser Palästinenser, Anerkennung als Flüchtling nach der GFK bzw. ipso facto (verneint), Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus (verneint), Feststellung von Abschiebungsverboten (verneint), Glaubhaftmachung von Erkrankungen
Staatenloser Palästinenser, Gewöhnlicher Aufenthalt im Libanon, Schutz und Beistand durch das UNRWA im Libanon, Anerkennung als ipso facto-Flüchtling (verneint), subsidiärer Schutz (verneint), Abschiebungsverbote (verneint), Glaubhaftmachung von Erkrankungen
Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden in rehabilitationsrechtlichen Angelegenheiten ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Ablehnung mehrerer Anträge auf Beistandszulassung mangels subjektiver Notwendigkeit
Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden in rehabilitationsrechtlichen Angelegenheiten ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Ablehnung mehrerer Anträge auf Beistandszulassung mangels subjektiver Notwendigkeit
Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden in rehabilitationsrechtlichen Angelegenheiten ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Ablehnung mehrerer Anträge auf Beistandszulassung mangels subjektiver Notwendigkeit