Nichtannahmebeschluss: Strafbarkeit des Verwendung des Akronyms A.C.A.B bei hinreichender Konkretisierung der Kollektivbeleidigung durch “ostentatives Vorzeigen” gegenüber den zur Sicherung einer Demonstration eingesetzten Polizeibeamten – keine Verletzung der Meinungsfreiheit
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Meinungs- bzw Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafrechtliche Sanktionierung der Bildveröffentlichung einer prangerartigen, karikierenden öffentlichen Darstellung von Personen – ordnungsgemäße fachgerichtliche Abwägung zwischen Meinungsfreiheit des Äußernden und Persönlichkeitsrecht der Betroffenen
Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefährlichkeitsprognose nach neuem Recht hinsichtlich erheblicher Straftaten; Gewichtung der Gefährlichkeit des Angriffs auf Polizeibeamte als Anlasstat