Nichtannahmebeschluss: Kündigung eines Arbeitnehmers wegen rassistisch diskriminierender Beleidigung eines Arbeitskollegen verletzt nicht Art 5 Abs 1 S 1 GG (Meinungsfreiheit) – Verfassungsbeschwerde bereits nicht hinreichend substantiiert begründet – zudem keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch Verurteilung wg Beleidigung (§ 185 StGB) ohne kontextspezifische Abwägung zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht einerseits und Meinungsfreiheit andererseits – hier: herabsetzende Äußerung gegenüber einem Bundespolizeibeamten anlässlich einer Einreisekontrolle – Gegenstandswertfestsetzung