Gestaltung der Urteilsgründe in Strafsachen: Wiedergabe des Strafregisterauszugs in faksimilierter Form; umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme in der Beweiswürdigung
(Richterablehnung: Befangenheit des Vorsitzenden des Dienstgerichts des Bundes im Verfahren eines BGH-Richters gegen den Präsidenten des BGH wegen Verlesung einer Zeitungsmeldung; Einschätzung der Sach- oder Rechtslage als Befangenheitsgrund)