Markenbeschwerdeverfahren – „CRAFT-WERK/CRAFTWORK/Kraftwerk (Unternehmenskennzeichen)“ – Einrede mangelnder Benutzung hinsichtlich der Widerspruchsmarke „CRAFTWORK“ – keine Glaubhaftmachung und somit keine Verwechslungsgefahr – teilweise unmittelbare klangliche Verwechslungsgefahr – teilweise Branchennähe – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – keine Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft der bekannten geschäftlichen Bezeichnung
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „aro (Wort-Bild-Marke)“ – keine bösgläubige Markenanmeldung – zur Wiederholungsanmeldung – zum Fehlen des Benutzungswillens
Markenbeschwerdeverfahren – „e-miglia/MILLE MIGLIA/MILLE MIGLIA/1000 MIGLIA/MILLE MIGLIA“ – zur Einrede mangelnder Benutzung – teilweise keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – daher teilweise keine Verwechslungsgefahr – Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt eines Serienzeichens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne