Markenbeschwerdeverfahren – „appix/APPIT (Unionsmarke)“ – Einrede mangelnder Benutzung – zum Beginn der Benutzungsschonfrist – kein Ablauf der Benutzungsschonfrist – zur Kennzeichnungskraft – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und -identität – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr