(Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt seine Berücksichtigung als Ausbildungsplatz suchendes Kind nicht aus – Verhältnis der Berücksichtigungstatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG zueinander – Ermittlung des (Jahres-)Grenzbetrags im Hinblick auf einen Kindergeldanspruch)
Besondere Härte; Berufsausbildung; dualer Bildungsgang; einseitige Erledigungserklärung des Klägers; Sachentscheidungsinteresse des Beklagten; Zurückstellung vom Wehrdienst