Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen der Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit – hier: sozialgerichtliches Verfahren – keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG – kein Eilrechtsschutz gegen Verfahrensfortführung mit angeblich befangenem Richter
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung – Übergangsleistungen nach § 3 Abs 2 BKV – keine zweckbestimmte Einnahme oder Entschädigung für Nichtvermögensschaden – Einkommensberechnung – Zuflusszeitpunkt und Verteilzeitraum – Aufhebung bzw Rücknahme des Verwaltungsaktes für die Vergangenheit – grobe Fahrlässigkeit)