Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Zurückweisung der Berufung als unzulässig – Nichtübersteigung eines Beschwerdewertes in Höhe von 750 Euro – Sozialhilfe – Hilfe zum Lebensunterhalt – einmaliger Bedarf – Wohnungserstausstattung