Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Säuglingsnahrung mit gesundheitsbezogenen Angaben: Verkehrsverständnis bei Verwendung der Bezeichnung „Combiotik“ in Verbindung mit den Bezeichnungen „Praebiotik“ und „Probiotik“; Voraussetzungen der Annahme einer allgemein üblichen Bezeichnung einer Zutat und/oder der Annahme einer beschreibenden Verkehrsbezeichnung – Combiotik
Gläubigerschutz bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Zeitliche Begrenzung einen Anspruchs auf Sicherheitsleistung für Verbindlichkeiten nach Vertragsbeendigung
Zum Grundsatz der rückwirkenden Anwendung der milderen Sanktionsnorm bei vorsätzlicher Übererklärung unter dem Regelungsregime des Art. 53 Abs. 1 EGV 796/2004