Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für “Urheber- und Medienrecht”: Anerkennungsfähigkeit von Fallbearbeitungen aus dem Telekommunikationsrecht; Voraussetzungen einer fachgebietsbezogenen Zuordnung einer Fallbearbeitung; selbständige Anerkennung einer Vertretung in einem Klageverfahren nach vorangegangenem einstweiligen Verfügungsverfahren
(Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei nachträglich bekannt gewordenen Zinseinnahmen – Anforderungen an die Tatsachenfeststellung bei Hilfstatsachen – Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung)
Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer Familiensache: Glaubhaftmachung unverschuldeter Fristversäumung bei plötzlicher Erkrankung des Verfahrensbevollmächtigten