Nichtannahmebeschluss: Ordnungsgeldfestsetzung bei unterlassener Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 335 HGB – Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung bei mangelnder Auseinandersetzung mit einschlägiger Rspr des BVerfG und angegriffener Entscheidung
Nichtannahmebeschluss: Ordnungsgeldfestsetzung bei unterlassener Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 335 HGB – Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung bei mangelnder Auseinandersetzung mit einschlägiger Rspr des BVerfG und angegriffener Entscheidung