Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung einer unter Vorbehalt der Gewährung von PKH eingelegten Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren – hier: zwar fragwürdige Berufungsverwerfung, aber dadurch kein verfassungsrechtlich erheblicher Nachteil
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei Entscheidung über PKH-Antrag – hier: Anrechnung fiktiver, aber persönlich nicht erzielbarer Einkünfte bei Unterhaltsberechnung – Festsetzung des Gegenstandswertes auf 8000 Euro
(Anhörungsrüge nach § 69a GKG – Eigenhändige Unterschrift des Urteils – Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit und Entscheidung über dieses Gesuch)
Sozialgerichtliches Verfahren – örtliche Zuständigkeit – kein Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei offensichtlichem Irrtum eines Gerichts – Wohnsitz – Ort faktischer Anwesenheit