Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung, da zwar eine Verletzung von Art 103 Abs 1 GG gerügt, im fachgerichtlichen Verfahren jedoch keine Anhörungsrüge erhoben wurde – zudem unzureichende Substantiierung
Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache wegen Subsidiarität – hier: Verwerfung der strafprozessualen Revision im fachgerichtlichen Verfahren