Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung grundrechtlicher Positionen – hier des Rechts auf Totenfürsorge gem Art 2 Abs 1 GG – bei der Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung nach § 161 Abs 2 VwGO
Nichtannahmebeschluss: Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Zurückweisung eines Rechtsmittels im fachgerichtlichen Verfahren (hier: Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren) aus prozessualen Gründen – mangelnde Darlegungen zum Vortrag im fachgerichtlichen Verfahren, unzureichende Substantiierung einer Grundrechtsverletzung
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erheblichkeit von Bedrohungen in Form von Todesdrohungen; Gefahr der Umsetzung der Gewaltfantasien eines bisher nicht mit Gewaltdelikten in Erscheinung getretenen Angeklagten